Energieschleuder oder energiebewußte Immobilie? Der Energieausweis schafft Vergleichbarkeiten!

Energieausweis Neuss, Energieausweis Viersen, Energieausweis Nettetal Wir erstellen Ihnen einen aussagekräftigen Energieausweis!
 

Wir stellen uns den Anforderungen des Marktes und erweitern unser Serviceangebot für Sie!

Ab sofort, bieten wir Ihnen sowohl den verbrauchsorientierten Energieausweis, als auch den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohnhäuser gem. GEG (Gebäudeenergiegesetz) an.

Wir arbeiten in folgenden Städten und Kreisen: Mönchengladbach, Viersen, Nettetal, Schwalmtal, Heinsberg sowie Düsseldorf und Neuss!

 

Die Preise für die jeweiligen Energieausweise stellen sich wie folgt dar:

Energieausweis verbrauchsorientiert :

ab € 199,-  zuzüglich 19% ges.MwSt. für Objekte mit mind. 1-6 WE

ab € 269,- zuzüglich 19% ges. MwSt. für Objekte ab 8 WE

größere Objekte auf Anfrage!

Energieausweis bedarfsorientiert :    

ab € 199,- zuzüglich 19% ges. MwSt. für Ein-Dreifamilienhäuser

größere Objekte auf Anfrage!

Sie erhalten den Energieausweis in der Regel ca. 4 Tage nach Ersttermin und Besichtigungstermin in Ihrem  Haus oder Wohnung von uns ausgehändigt!

 

Welchem Ziel dient der Energieausweis?

Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetz (GEG) liefert der Energieausweis/Energiepass Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. Weiterhin enthält der Energieausweis Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung. Sie benötigen einen Energieausweis/Energiepass, sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.

Wie wir alle vom Auto die Schadstoffklassen kennen, unterscheidet der Energieausweis/Energiepass nach Effizienzklassen bzw. beziffert den Primärenergieaufwand. Der Energieverbrauchskennwert sagt aus, wie hoch der jährliche Energiebedarf des Gebäudes in kWh je m² ist. In Abhängigkeit von der Anlagentechnik wie Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung sowie des verwendeten Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle etc.) ergibt sich daraus der Primärenergiebedarf, der schließlich die Schadstoffklasse des Gebäudes wiedergibt. Über diesen Kennwert im Energieausweis kann der Käufer/Mieter im Vorfeld erfahren, ob das Objekt dem neusten Energiestandard entspricht. Was wiederum erkennen lässt, welche Energiekosten auf den Mieter/Käufer zukommen werden.

Dias Gebäudeenergiegesetz sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis. Während beim bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 zurückliegenden Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch, sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf. Von allen fachlichen Organisationen wird der bedarfsorientierte Energieausweis empfohlen.

Der vollständige und gültige Energieausweis/Energiepass muss Modernisierungsvorschläge enthalten. Die Modernisierungs-Tipps zeigen dem Eigentümer sinnvolle und wirtschaftliche Möglichkeiten die Betriebskosten zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.

Betrachten Sie den Energieausweis/Energiepass nicht als lästiges Übel, sondern vielmehr als Chance für Ihr Gebäude.

 

Welches Gebäude braucht ab wann den Energieausweis?

Für Neubauten sowie bei Modernisierungen und größeren An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, muss der Energieausweis auf der Basis dieses errechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.

Für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) können Energieausweise sowohl auf Grundlage des ingenieurmäßig errechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ausgestellt werden. Für beide Verfahren regelt das Gebäudeenergiegesetz die Berechnungsvorschriften.

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen.  Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist häufig die günstigere Variante. Folgende Auflagen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.

oder

  • Ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

oder

  •  Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Für Nichtwohngebäude, meist Gewerbeobjekte, kann wahlweise sowohl ein verbrauchsorientierter als auch ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie

Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert? Um diese Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung. Grundlage für die Berechnungen sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, die bei einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird. Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt.

Der Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig

Der Verbrauchsausweis ist insgesamt preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Bei Nichtwohngebäuden kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Meist werden hierzu die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.